Das Smartphone ist allgegenwärtig: am Esstisch, im Bus, im Freundeskreis, im Bett – sogar auf der Toilette?
Wie lange und wie oft du zu deinem Smartphone greifst, kannst du leicht selbst herausfinden. Notiere dir über einen bestimmten Zeitraum (z. B. eine Woche),
wann (Uhrzeit)
wie lange (Dauer)
wofür (Apps / Inhalte)
du dein Smartphone nutzt.
Die folgende Doku des Bayerischen Rundfunks setzt sich mit dem Thema Handy und Suchtgefahr genauer auseinander und liefert bemerkenswerte (und teilweise erschreckende) Fakten:
„Verdingkinder“ – ein Begriff, welcher uns in Deutschland nicht geläufig ist. Bedeutung hat er allein in der Schweiz, denn dort wurden jahrzentelang Waisenkinder, Scheidungskinder und Kinder armer Familien „verdingt“. Die Kinder wurden ihren Familien entrissen und mussten in einer fremden Familie arbeiten – unter ähnlichen Bedingungen wie Sklaven.
Bis ins 20. Jahrhundert hinein lief dieser „Handel“ von vielen 100000 Kindern. Die oft noch sehr jungen Kinder wurden vom Staat den Familien zugeteilt, welche am wenigsten Entschädigung für die Aufnahme eines Kindes verlangten.
Dieser Prozess war offziell zum Wohl des Kindes, es waren „fürsorgerische Zwangsmaßnahmen“ zu deren Erziehung und Lebenserhaltung. Doch die Realität spiegelt dieses Bild nicht wider. Die Verdingkinder wurden als kostenlose Arbeitskraft ausgenutzt, misshandelt oder sexuell missbraucht. Liebe und familiäre Nähe erfuhren sie wohl selten bis nie. Viele berichten von davon, wie sie Hunger leiden mussten oder nicht am Familientisch die Mahlzeiten einnehmen durften.
Diese dunkle Epoche in der Geschichte der Schweiz wurde lange totgeschwiegen, nun soll sie historische aufgearbeitet werden. Es gibt bereits mehrere Filme zum Thema „Verdingung“, der wohl bekannteste ist „Der Verdingbub“ oder „Schwabenkinder“. „Schwabenkinder“ kamen vorwiegend als Kinder von Bergbauernhöfen aus Tirol, Voralberg oder Südtirol, die alljährlich im Frühjahr durch die Alpen zu den Kindermärkten hauptsächlich nach Oberschwaben zogen. Dort verrichteten sie teilweise schwerste körperliche Arbeit.
„Wiedergutmachung“ für die Verdingkinder?
Jetzt sollen die ehemaligen Verdingkinder eine Entschädigung von jeweils zwischen 20.000 und 25.000 Franken, das entspricht einer Summe von ca. 18400 und ca. 23000 Euro (Wechselkurs: 1 Euro -> 1,09 Franken), erhalten. Diese „Wiedergutmachung“ verlangt Zahlungen von bis zu 500 Millionen Franken an die Opfer.
Doch ist dies wirklich eine Wiedergutmachung für das erfahrene Leid? Kann das Geld den Betroffenen ihre Jahre der Kindheit und Jugend wieder geben?
Im folgenden Clip seht ihr ein Interview mit einem Zeitzeugen, der einst ein Verdingbub war:
Dieser Clip geht kurz auf die Wiedergutmachungen gegenüber der Verdingkinder ein: