US-Vorwahlen 2015/2016: Allgemeines, Bewerber und Stand der Dinge

choice-1689427_960_720

Allgemeines

In einer Vorwahl  wird ein Kandidat, der in der Regel einer politischen Partei angehört, für eine später anstehende reguläre Wahl bestimmt. Am bekanntesten sind die Vorwahlen in Amerika, bei denen die Präsidentschaftskandidaten der zwei großen Parteien (Demokraten und Repuplikaner) nominiert werden. Über ein ganzes Jahr werden in den verschiedenen Bundestaaten die Bewerber gekürt. Man wählt bei den Vorwahlen Delegierte. Durch ihre Wahl erhalten die Delegierten das Mandat, sich auf diesen Nominierungsparteitagen für einen der parteiinternen Kandidaten auszusprechen. Die Demokraten verteilen ihre Delegierten an die unterschiedlichen Bewerber exakt im Verhältnis der erzielten Wählerstimmen, wohingegen bei den Republikanern das „winner-take-all“-Prinzip gilt. Das heißt: der Kandidat mit den meisten Wählerstimmen bekommt prompt alle Delegiertenstimmen zugesprochen. Am Ende braucht der Kandidat bei den Demokraten 2383 Delegierte für den Sieg, bei den Republikanern 1237. Wenn diese Zahl nicht erreicht wird, wäre auf dem Parteitag ein zweiter Wahlgang nötig, bei dem die meisten Delegierten nicht mehr an das Vorwahlergebnis gebunden sind.

Präsidentschaftswahlen in den Vereinigten Staaten 2016

Die 58. Wahl des Präsidenten ist auf den 8. November 2016 terminiert . Formal werden an diesem Tag nur die Wahlmänner des Electrola College bestimmt, die ihre Stimmen für die Ämter des Präsident und des Vizepräsident abgeben werden. Die eigentliche Präsidentenwahl, bei der die Wahlmänner ihre Stimmen abgeben, findet 41 Tage später am 18. Dezember 2016 statt, ist aber nur von formaler Bedeutung.

Bewerber der Demokraten

hillary-1796201_960_720

Artwork: Kandidatin Hillary Clinton

Bewerber der Demokraten:

  • Hillary Clinton (ehemalige US-Außenministerin , Senatorin aus New York und First Lady (als Ehefrau von Ex-Präsident Bill Clinton).
  • Bernie Sanders (Senator aus Vermont, ehemals Mitglied des House of Representatives und Bürgermeister von Burlington).
  • Martin O’Malley (2007–2015 Gouverneur von Maryland)
  • Lincoln Chafee (Ex-Gouverneur und Ex-Senator von Rhode Island)
  • Ex-Senator Jim Webb

Martin O’Mally, Lincoln Chafee und Jim Webb zogen ihre Kandidatur nach einiger Zeit zurück.

Bewerber der Republikaner

Die  Kandidaten mit den meisten Chancen waren und sind der Texaner Ted Cruz, Rend Paul und Marco Rubio. Von ihnen ist seit Mitte März nur noch Ted Cruz im Rennen.

Seit Ende Juli 2015 dominiert in fast allen nationalen und bundesstaatlichen Umfragen der bekannte Immobilienunternehmer und Milliardär Donald Trump das Bewerberfeld.

 

trump

Artwork: Donald Trump

Trump hatte vor allem durch umstrittene Aussagen über illegale Immigration und seine teils harschen Attacken gegen innerparteiliche Mitbewerber für erhebliches Aufsehen gesorgt. Seine stark polarisierende Art führte zu einer enormen (auch internationalen) Medienpräsenz. Nicht zuletzt hebt sich Trump vom übrigen Bewerberkreis durch die Tatsache ab, dass er seinen Wahlkampf fast vollständig aus eigenen Mitteln finanziert.

Stand der Dinge

Demokraten: Sanders hat zwar in einigen Staaten gewonnen und Druck auf Clinton gemach, dennoch wird mit hoher Wahrscheinlichkeit Clinton die Präsidentschaftskandidatin der Demokraten.

Republikaner: bei den Republikaner waren noch Donald Trump, Ted Cruz und John Kasich im Rennen. Cruz und Kasich haben aber aufgegeben und ihren Wahlkampf eingestellt. Somit ist Trump der letzte Kandidat der Republikaner und wird somit mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit Präsidentschaftskandidat seiner Partei.

 

Jan Böhmermanns Schmähgedicht über Erdogan

Jan Böhmermann, dieser Name ist zurzeit in aller Munde. Aber was genau ist eigentlich geschehen, dass dieser eher durchschnittliche Satiriker auf einmal so berühmt bzw. berüchtigt ist?

Jän Böhmermanns Gedicht vom 31.03

Jan Böhmermann hat seine eigene Satire-Sendung namens „Neo Magazine Royal“ im ZDF. In der Sendung am 31.03 veröffentlichte er einen Dialog mit seinem Kollegen Ralf Kabelka.

Die beiden unterhielten sich über die Grenzen der Pressefreiheit und das Recht auf freie Meinungsäußerung. Diese wird in Deutschland nämlich durch den Artikel 5 im Grundgesetz gewährleistet. Dieser Artikel beinhaltet, dass alle das Recht haben, ihre Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und dass die Presse nicht zensiert werden darf. Allerdings gibt es Grenzen; zum Beispiel darf das Recht der persönlichen Ehre nicht verletzt werden.

Jan Böhmermann und sein Kollege erklärten, dass sogenannte Schmähkritik, das heißt, dass nicht mehr ein bestimmter Sachverhalt kritisiert wird, sondern im Vordergrund die Beleidigung und Herabsetzung einer Person steht, in Deutschland nicht erlaubt ist und strafrechtlich verfolgt wird.

Daraufhin trug Böhmermann zur Verdeutlichung, was NICHT erlaubt sei, ein Gedicht vor, dass sich auf den türkischen Präsidenten Erdogan bezieht. Das Gedicht behinhaltet diverse vulgäre Ausdrücke und Beleidigungen. Böhmermann und Kabelka betonten mehrmals, dass das, was sie gerade machten, nicht legal sei, und hielten das Publikum sogar davon ab, zu applaudieren.

Böhmermann rief mit seinem Auftritt die Fragen „Was darf Kunst? Was darf Satire?“ wieder in das Bewusstein der Gesellschaft. Dennoch drängt sich zwangsläufig auch die Frage auf, welchen Zweck Böhmermann mit dem vulgären Inhalt verfolgte und ob dieser nicht womöglich auch zur „Unterhaltung“ dienen sollte.

Erdogans Klage

Erdogan klagte den deutschen Satiriker daraufhin an. Genaugenommen reichte er sogar zwei Klagen ein: einmal als Präsindent der Türkei und einmal als private Person.

Er bezog sich auf den §103 des Deutschen Strafgesetzbuches. Dieser Paragraph besagt, dass die Beleidigung von Organen oder Vertretern von außländischen Staaten verboten sind und mit einer Freiheitsstrafe sanktioniert wird.

§ 103 StGB
Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten

(1) Wer ein ausländisches Staatsoberhaupt oder wer mit Beziehung auf ihre Stellung ein Mitglied einer ausländischen Regierung, das sich in amtlicher Eigenschaft im Inland aufhält, oder einen im Bundesgebiet beglaubigten Leiter einer ausländischen diplomatischen Vertretung beleidigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe, im Falle der verleumderischen Beleidigung mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(2) Ist die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen, so ist § 200 anzuwenden. Den Antrag auf Bekanntgabe der Verurteilung kann auch der Staatsanwalt stellen.

Dieser Prozess kann allerdings nach §104a StGB nur unter drei Bedingungen stattfinden:

  1. Die Bundesrepublik Deutschland unterhält diplomatische Beziehungen zu dem betroffenen Staat.
  2. Es liegt ein Strafverlangen der außländischen Regierung vor.
  3. Die Bundesregierung muss die Ermächtigung zur Strafverfolgung erteilen.

Zusätzlich klagte Erdogan als private Person nach §185 StGB. Allerdings ist hier das Strafmaß mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe sehr viel geringer.

§ 185 StGB
Beleidigung

Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Die Reaktion der Bundesregierung

Die Bundesregierung muss nach §104 StGB der Strafverfolgung Böhmermanns zustimmen. Zu diesem Thema beriet die Bundesregierung sehr ausführlich. Bei der anschließenden Abstimmung kam es allerdings zu einer Pattsituation, das heißt, es konnte kein eindeutiges Ergebnis bestimmt werden.

Die Geschäftsordung der Bundesregierung besagt in diesem Falle, dass das Votum der Bundeskanzlerin eintscheidend für den Beschluss ist.

Angela Merkel stimmte für die Strafverfolgung Böhmermanns und so kann Böhmermann wegen der Klage nach §103 StGB für seine Äußerungen belangt werden.

Abschaffung des §103 StGB

Parallel wird nun über die Abschaffung des §103 StGB diskutiert. Der Paragraph wird als veraltet bezeichnet und selbst Merkel sagte, dass er „für die Zukunft entbehrlich“ sei. Bis 2018 soll er spätestens abgeschafft werden.

Nun stellt sich natürlich die Frage, was passiert, wenn der Paragraph abgeschafft wird, bevor ein rechtskräftiges Urteil im Fall Böhmermann zustande kommt.

Die Antwort darauf ist simpel: Das Verfahren mit Bezug auf §103 StGB würde eingestellt werden. Allerdings verbleibt in diesem Fall immer noch Erdogans Klage nach §185 StGB, die dieser als Privatperson einreichte.

Böhmermann würde also immer noch belangt werden, das Strafmaß allerdings wäre mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe sehr viel geringer.

Q-rage: die neueste Ausgabe der Zeitung von „SoR-SmC“ ist online

newspaper-159877_960_720

Erst kürzlich erschien hier ein Artikel über „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“ (kurz SoR-SmC) auf unserem Blog. Ihr könnt ihn hier finden:

https://gymseligenthalblog.com/2016/02/01/schule-ohne-rassismus-schule-mit-courage-nur-ein-schild-am-eingang/

Seit 2005 wird die Q-rage einmal im Jahr von 20 bis 25 Jugendlichen im Alter zwischen 15 und 20 Jahren mit Unterstützung von JournalistInnen produziert. Sie kommen aus ganz Deutschland. Gemeinsam arbeiten GymnasiastInnen, Real- und BerufsschülerInnen an den Texten. Die Hälfte der Jugendlichen RedakteurInnen gehört ihrer Herkunft oder ihrer religiösen Orientierung nach einer Minderheit an. (Qelle: http://www.schule-ohne-rassismus.org/was-wir-tun/projekte-der-bundeskoordination/q-rage-die-zeitung/)

Wenn ihr kein gedrucktes Exemplar der aktuellen Ausgabe der Zeitung in der Schule mehr ergattern konntet, so ist das gar kein Problem. Die Zeitung gibt es nämlich auch im Internet als kostenlosen PDF-Download. Klickt einfach auf die folgenden Links:

Weitere Ausgaben der Zeitung und Wissenswertes zum Thema SoR-SmC erwarten dich hier!

 

 

Cafebabel: die europäische Online-Zeitung für Jugendliche

social-1989152_960_720

Cafebabel ist eine seit 2001 existierende europäische Jugendzeitschrift von jungen Leuten für junge Leute. Die Zeitung ist wie unser Schülerzeitungsblog ausschließlich online verfügbar. Jeden Tag erfahrt ihr auf Cafebabel Neues über Europa, seine Bewohner und was sich politisch oder gesellschaftlich „so tut“:

http://www.cafebabel.de/

Auf unserer Schülerzeitungsseite findet ihr den aktuellen Newsfeed von Cafebabel unterhalb der Rubrik „Neues aus der Region“ direkt unter dem Feriencountdown, damit ihr immer alles im Blick habt!

cafebabel2

Viel Spaß!

 

Schülerwettbewerb zur politischen Bildung: Klasse 10b gewinnt Buchpreis

Vor einigen Wochen berichteten wir über die Teilnahme am Schülerwettbewerb zur politischen Bildung in den 10. Klassen unseres Gymnasiums. Der sozialwissenschaftliche Teil der Klasse 10b hat sich mit ihrem Wettbewerbsbeitrag zum Thema „Hauptwohnsitz: Straße?!“ verdient gemacht und einen Buchpreis gewonnen. Das Team der Schülerzeitung gratuliert ganz herzlich!

Bild BpB

Gastbeitrag: Flüchtlingsprojekt der Klasse 9c

Gastbeitrag von Anna-Maria Murr und Eva Bichler, Klasse 9c

Am 8. und 9. Dezember des vergangenen Jahres gab es in den großen Pausen eine kleine Ausstellung mit Verkauf von selbst zubereiteten Snacks, Bastelgloben und Origami. Die Aktion stand ganz im Zeichen der Flüchtlingshilfe. Es war uns gerade aufgrund der immer stärker zunehmenden Zahl an Flüchtlingen ein Anliegen, uns mehr mit den Hintergründen bzw. der Materie „Flucht“ zu befassen und darüber hinaus Aufklärungsarbeit zu leisten. Auf selbst gebastelten Globen waren die Krisengebiete der Welt eingezeichnet, aus denen Menschen vor Krieg und Elend fliehen; große Plakate lieferten weitere Informationen über die Herkunftsländer der Flüchtlinge, Fluchtrouten und das Asylverfahren in Deutschland. Auf einem eigenen Plakat wurden außerdem gängige Vorurteile über Flüchtlinge widerlegt.

Der Erlös aus dem Pausenverkauf und zusätzliche Spenden aus der eigenen Klasse brachten einen Betrag von insgesamt 150€ ein. Er wurde dem „Haus International“ in Landshut, welches sich seit Jahrzehnten um Flüchtlinge kümmert, durch Schülerinnen unserer Klasse überreicht.

Unser Projekt sollte eine kleiner Beitrag sein, die Situation vor allem jugendlicher Flüchtlinge in unserer Heimatregion zu verbessern. Auch war es uns besonders wichtig, andere für die Problematik zu sensibilisieren, damit man die Hintergründe besser verstehen und womöglich aktiv bei der Integration von Flüchtlingen mithelfen kann.

Für weitere Informationen lohnt sich ein Blick auf folgende Webseite:

https://www.proasyl.de/

An dieser Stellen möchten wir nochmals allen Interessierten, Beteiligten und Spendern für die große Bereitschaft „Vergelt’s Gott“ sagen!

IMAG0145

… bei der Spendenübergabe an die Verantwortlichen des „Haus International“ in LA

 

Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage! – Nur ein Schild am Eingang?

Am Haupteingang unserer Schule hängt ein großes Schild. „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“ steht darauf. Doch was bedeutet das eigentlich? Und ist es nicht einfach nur ein weiteres Blechschild von vielen? Nein! Ganz und gar nicht!

https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/3/33/Schule_ohne_Rassismus.svg/2000px-Schule_ohne_Rassismus.svg.png

„Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“ ist eine Initiative, die 1988 von belgischen SchülerInnen und JugendarbeiterInnen ins Leben gerufen worden ist. Jetzt, 28 Jahre später, sind insgesamt 1.600 Schulen aus Belgien, Österreich, Spanien und Deutschland Teil der Initiative und setzten sich damit für einen fairen und guten Umgang miteinander ein.

Auch unsere Schule ist seit 2012 eine „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“. Hier in Seligenthal setzt sich die Unicef-Schülergruppe für das Projekt ein.

 „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“ ist kein Zertifikat und keine Auszeichnung, viel mehr ist es ein Vertrag, mit dem sich die SchülerInnen, LehrerInnen und alle anderen „Angehörigen“ einer Schule DAUERHAFT dazu verpflichten, in Zukunft keine Art der Diskriminierung an der Schule zuzulassen, und einzuschreiten, falls jemand Opfer von Diskriminierung wird.

Um eine „Courage-Schule“ zu werden, müssen mindestens 70% aller an der Schule, das heißt alle, die dort lernen, lehren oder arbeiten, eine Vereinbarung im Sinne eines verbindlichen Vertrages unterzeichnen.

Die Verpflichtung bzw. der Vertrag beinhaltet folgende Punkte:

1. Ich werde mich dafür einsetzen, dass es zu einer zentralen Aufgabe meiner Schule wird,   nachhaltige und langfristige Projekte, Aktivitäten und Initiativen zu entwickeln, um Diskriminierungen, insbesondere Rassismus, zu überwinden.

2. Wenn an meiner Schule Gewalt, diskriminierende Äußerungen oder Handlungen ausgeübt werden, wende ich mich dagegen und setze mich dafür ein, dass wir in einer offenen Auseinandersetzung mit diesem Problem gemeinsam Wege finden, zukünftig einander zu achten.

3. Ich setze mich dafür ein, dass an meiner Schule ein mal pro Jahr ein Projekt zum Thema Diskriminierungen durchgeführt wird, um langfristig gegen jegliche Form von Diskriminierung, insbesondere Rassismus, vorzugehen.

Neben diesen Punkten verpflichtet sich eine Schule außerdem dazu, Projekte und Infoveranstaltung zum Thema Rassismus und Diskriminierung anzubieten und so die Schüler darüber aufzuklären.

Denn die Worte Rassismus und Diskrimierung werden ständig von allen möglichen Personen in den Mund genommen und gerade in unserer Zeit, in der es viele Flüchtlinge in Deutschland gibt, ist Rassismus (leider noch immer) ein Thema.

Doch was ist Rassismus eigentlich und wie unterscheidet er sich von der Diskrimierung?

city-736793_960_720

Diskriminierung bedeutet, dass Menschen aufgrung bestimmter Eigenschaften, beispielweise der Hautfarbe oder Behinderungen, ausgegrenzt oder nicht gleichwertig behandelt werden.

Rassismus geht dagegen noch einen Schritt weiter. Er „unterteilt“ die Menschen in verschieden „Rassen“ und lehrt, dass die eine „Rasse“ mehr wert ist als eine andere, und damit Menschen unterschiedlicher Herkunft, wegen eines anderen Glaubens oder einer anderen Weltsicht einen „minderen Wert“ haben. Der Rassismus der Nationalsozialisten ging so weit, dass Menschen einer aus ihrer Sicht „minderwertigen oder „unterlegenen“ Rasse nicht die gleichen Rechte haben (durften) wie Menschen, die zu  einer „überlegenen Rasse“, zu der sich die Nazis zählten, gehörten. Der Hass der Nazis (v.a. gegen Juden und Sinti und Roma) steigerte sich ins Unermessliche, forderte Millionen Menschenleben und stürzte die halbe Welt in Tod und Elend. Somit ist der Rassismus eine sehr heftige Form der Dikriminierung und kann nie gedachte Ausmaße annehmen. Besonders gefährlich wird Rassismus dann, wenn er geduldet wird. Rechtsradikale und Rassisten versuchen noch immer, Stimmung gegen andere Menschen oder Menschengruppen zu machen.

Auch heute noch gibt es also Ausgrenzung, Hass und rassistische Hetze in aller Welt. „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“ richtet sich gegen jede Form (nicht nur rassistischer) Ungerechtigkeiten an Schulen und leistet somit einen Beitrag für eine friedliche und bunte Gesellschaft – eben ohne Hass und Ausgrenzung.

Das Schild am Eingang zu unserer Schule ist nicht einfach nur ein weiteres Blechschild von vielen. Mit eurer Unterschrift UND der Entscheidung, auf unsere Schule zu gehen, verpflichtet ihr euch, dauerhaft gegen Rassismus einzutreten und zu einem guten Schulklima beizutragen.

Aber nicht nur IN der Schule müssen wir aufeinander schauen – auch AUßERHALB gilt die Verpflichtung. Die Initiative „Schule ohne Rassimus“ kann nur funktionieren, wenn alle mithelfen. Und diese Hilfe und Bereitschaft darf nicht aufhören, sobald man die Schule verlässt!